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   OLG Düsseldorf, 16.10.2013 - VII-Verg 16/13   

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https://dejure.org/2013,74469
OLG Düsseldorf, 16.10.2013 - VII-Verg 16/13 (https://dejure.org/2013,74469)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.10.2013 - VII-Verg 16/13 (https://dejure.org/2013,74469)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. Oktober 2013 - VII-Verg 16/13 (https://dejure.org/2013,74469)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schätzung des Auftragswerts durch die Vergabenachprüfungsstellen; Anfechtung der Aufhebung einer Ausschreibung mit einem Nachprüfungsantrag; Geltung des Grundsatzes der Privatautonomie und Vertragsfreiheit im Vergabeverfahren

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (24)

  • BGH, 08.09.1998 - X ZR 48/97

    Aufwendungsersatzanspruch des voraussichtlich erfolgreichen Bieters nach

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.10.2013 - Verg 16/13
    Notwendige Voraussetzung für die Aufhebung einer Ausschreibung ist deshalb nur, dass der öffentliche Auftraggeber für seine Aufhebungsentscheidung einen sachlichen Grund hat, so dass eine Diskriminierung einzelner Bieter ausgeschlossen und seine Entscheidung nicht willkürlich ist oder lediglich zum Schein erfolgt (BGH, Urt. v. 18.02.2003, X ZB 43/02 - juris Tz. 14; BGH, Urt. v. 05.11.2002, X ZR 232/00 - juris Tz. 19; BGH, Urt. v. 08.09.1998, X ZR 48/97 - juris Tz. 32; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 10.11.2010, VII-Verg 28/10 - juris Tz. 42; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 08.07.2009, VII-Verg 13/09 - juris Tz. 21; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 22.07.2005, VII-Verg 37/05 - juris Tz. 21; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 16.02.2005, VII-Verg 72/04 - juris Tz. 22).

    Eine Verpflichtung zur Vergabe von Aufträgen, für deren Durchführung ein öffentliches Interesse nicht mehr besteht, wäre vielmehr mit dem sowohl das Vergaberecht als auch das Haushaltsrecht beherrschenden Grundsatz der Sparsamkeit und Effizienz in der Verwendung öffentlicher und überwiegend aus Steueraufkommen bestehender Haushaltsmittel unvereinbar (BGH, Urt. v. 08.09.1998, X ZR 48/97 - juris Tz. 33).

    Unterlässt ein öffentlicher Auftraggeber jedoch - wie hier - eine vor der Ausschreibung zu erstellende Kostenschätzung, kann er sich auf eine erhebliche Überschreitung seines in der Bekanntmachung ins Blaue hinein angegebenen Kostenrahmens nicht mit Erfolg berufen (vgl. dazu BGH, Urt. v. 20.11.2012, XZR 108/10 - juris Tz. 21 ff.; Urt. v. 08.09.1998, X ZR 48/97 - juris Tz. 22; OLG Düsseldorf Beschl. v. 26.06.2013, VII-Verg 2/13, BA S. 13 f.; Beschl. v. 10.11.2010, VII-Verg 28/10 - juris Tz. 38).

    Ein Anspruch des Bieters auf Beendigung einer Ausschreibung durch Zuschlagserteilung ist nur wenigen Ausnahmefällen vorbehalten, namentlich dann, wenn eine Aufhebung des Vergabeverfahrens unter keinem Gesichtspunkt sachlich gerechtfertigt ist oder die Aufhebung nur zu dem Zweck, ihn zu diskriminieren oder lediglich zum Schein erfolgt (BGH, Urt. v. 08.09.1998, X ZR 48/97 - juris Tz. 35; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 08.07.2009, VII-Verg 13/09 - juris Tz. 21; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 16.02.2005, VII-Verg 72/04 - juris Tz. 22).

  • OLG Düsseldorf, 10.11.2010 - Verg 28/10

    Rechtswidrigkeit der Aufhebung einer Ausschreibung, da den

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.10.2013 - Verg 16/13
    Die Aufhebung einer Ausschreibung kann vielmehr - wie hier - mit einem Nachprüfungsantrag bekämpft werden (vgl. EuGH, Urteil v. 18.06.2002, C-92/00 "Hospital Ingenieure gegen Stadt Wien", VergabeR 2002, 361; BGH, Beschl. v. 18.02.2003, X ZB 43/02, VergabeR 2003, 313; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 10.11.10, VII-Verg 28/10, OLG Naumburg, Beschl. v. 13.10.2006, 1 Verg 6/06).

    Notwendige Voraussetzung für die Aufhebung einer Ausschreibung ist deshalb nur, dass der öffentliche Auftraggeber für seine Aufhebungsentscheidung einen sachlichen Grund hat, so dass eine Diskriminierung einzelner Bieter ausgeschlossen und seine Entscheidung nicht willkürlich ist oder lediglich zum Schein erfolgt (BGH, Urt. v. 18.02.2003, X ZB 43/02 - juris Tz. 14; BGH, Urt. v. 05.11.2002, X ZR 232/00 - juris Tz. 19; BGH, Urt. v. 08.09.1998, X ZR 48/97 - juris Tz. 32; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 10.11.2010, VII-Verg 28/10 - juris Tz. 42; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 08.07.2009, VII-Verg 13/09 - juris Tz. 21; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 22.07.2005, VII-Verg 37/05 - juris Tz. 21; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 16.02.2005, VII-Verg 72/04 - juris Tz. 22).

    Unterlässt ein öffentlicher Auftraggeber jedoch - wie hier - eine vor der Ausschreibung zu erstellende Kostenschätzung, kann er sich auf eine erhebliche Überschreitung seines in der Bekanntmachung ins Blaue hinein angegebenen Kostenrahmens nicht mit Erfolg berufen (vgl. dazu BGH, Urt. v. 20.11.2012, XZR 108/10 - juris Tz. 21 ff.; Urt. v. 08.09.1998, X ZR 48/97 - juris Tz. 22; OLG Düsseldorf Beschl. v. 26.06.2013, VII-Verg 2/13, BA S. 13 f.; Beschl. v. 10.11.2010, VII-Verg 28/10 - juris Tz. 38).

  • OLG Düsseldorf, 16.02.2005 - Verg 72/04

    Aufhebung einer VOL/A-Ausschreibung rechtmäßig?

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.10.2013 - Verg 16/13
    Notwendige Voraussetzung für die Aufhebung einer Ausschreibung ist deshalb nur, dass der öffentliche Auftraggeber für seine Aufhebungsentscheidung einen sachlichen Grund hat, so dass eine Diskriminierung einzelner Bieter ausgeschlossen und seine Entscheidung nicht willkürlich ist oder lediglich zum Schein erfolgt (BGH, Urt. v. 18.02.2003, X ZB 43/02 - juris Tz. 14; BGH, Urt. v. 05.11.2002, X ZR 232/00 - juris Tz. 19; BGH, Urt. v. 08.09.1998, X ZR 48/97 - juris Tz. 32; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 10.11.2010, VII-Verg 28/10 - juris Tz. 42; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 08.07.2009, VII-Verg 13/09 - juris Tz. 21; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 22.07.2005, VII-Verg 37/05 - juris Tz. 21; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 16.02.2005, VII-Verg 72/04 - juris Tz. 22).

    Ein Anspruch des Bieters auf Beendigung einer Ausschreibung durch Zuschlagserteilung ist nur wenigen Ausnahmefällen vorbehalten, namentlich dann, wenn eine Aufhebung des Vergabeverfahrens unter keinem Gesichtspunkt sachlich gerechtfertigt ist oder die Aufhebung nur zu dem Zweck, ihn zu diskriminieren oder lediglich zum Schein erfolgt (BGH, Urt. v. 08.09.1998, X ZR 48/97 - juris Tz. 35; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 08.07.2009, VII-Verg 13/09 - juris Tz. 21; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 16.02.2005, VII-Verg 72/04 - juris Tz. 22).

  • OLG Düsseldorf, 08.07.2009 - Verg 13/09

    Aufhebung einer Ausschreibung wegen unterbliebener Bekanntmachung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.10.2013 - Verg 16/13
    Notwendige Voraussetzung für die Aufhebung einer Ausschreibung ist deshalb nur, dass der öffentliche Auftraggeber für seine Aufhebungsentscheidung einen sachlichen Grund hat, so dass eine Diskriminierung einzelner Bieter ausgeschlossen und seine Entscheidung nicht willkürlich ist oder lediglich zum Schein erfolgt (BGH, Urt. v. 18.02.2003, X ZB 43/02 - juris Tz. 14; BGH, Urt. v. 05.11.2002, X ZR 232/00 - juris Tz. 19; BGH, Urt. v. 08.09.1998, X ZR 48/97 - juris Tz. 32; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 10.11.2010, VII-Verg 28/10 - juris Tz. 42; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 08.07.2009, VII-Verg 13/09 - juris Tz. 21; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 22.07.2005, VII-Verg 37/05 - juris Tz. 21; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 16.02.2005, VII-Verg 72/04 - juris Tz. 22).

    Ein Anspruch des Bieters auf Beendigung einer Ausschreibung durch Zuschlagserteilung ist nur wenigen Ausnahmefällen vorbehalten, namentlich dann, wenn eine Aufhebung des Vergabeverfahrens unter keinem Gesichtspunkt sachlich gerechtfertigt ist oder die Aufhebung nur zu dem Zweck, ihn zu diskriminieren oder lediglich zum Schein erfolgt (BGH, Urt. v. 08.09.1998, X ZR 48/97 - juris Tz. 35; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 08.07.2009, VII-Verg 13/09 - juris Tz. 21; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 16.02.2005, VII-Verg 72/04 - juris Tz. 22).

  • BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02

    Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.10.2013 - Verg 16/13
    Die Aufhebung einer Ausschreibung kann vielmehr - wie hier - mit einem Nachprüfungsantrag bekämpft werden (vgl. EuGH, Urteil v. 18.06.2002, C-92/00 "Hospital Ingenieure gegen Stadt Wien", VergabeR 2002, 361; BGH, Beschl. v. 18.02.2003, X ZB 43/02, VergabeR 2003, 313; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 10.11.10, VII-Verg 28/10, OLG Naumburg, Beschl. v. 13.10.2006, 1 Verg 6/06).

    Notwendige Voraussetzung für die Aufhebung einer Ausschreibung ist deshalb nur, dass der öffentliche Auftraggeber für seine Aufhebungsentscheidung einen sachlichen Grund hat, so dass eine Diskriminierung einzelner Bieter ausgeschlossen und seine Entscheidung nicht willkürlich ist oder lediglich zum Schein erfolgt (BGH, Urt. v. 18.02.2003, X ZB 43/02 - juris Tz. 14; BGH, Urt. v. 05.11.2002, X ZR 232/00 - juris Tz. 19; BGH, Urt. v. 08.09.1998, X ZR 48/97 - juris Tz. 32; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 10.11.2010, VII-Verg 28/10 - juris Tz. 42; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 08.07.2009, VII-Verg 13/09 - juris Tz. 21; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 22.07.2005, VII-Verg 37/05 - juris Tz. 21; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 16.02.2005, VII-Verg 72/04 - juris Tz. 22).

  • VK Köln, 23.05.2013 - VK VOB 10/12
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.10.2013 - Verg 16/13
    Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln vom 23.05.2013, VK VOB 10/12, wird zurückgewiesen.

    Die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln hat den Nachprüfungsantrag durch Beschluss vom 23.05.2013 (VK VOB 10/12) abgelehnt.

  • OLG Celle, 18.12.2003 - 13 Verg 22/03

    Ausschreibung von Versicherungsleistungen für Gebäude und Inventar;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.10.2013 - Verg 16/13
    Dies kann auch dadurch erfolgen, dass er sich die vorgeschlagene sachverständige Wertung - wie im Streitfall - zu Eigen macht (vgl. OLG Dresden, Beschl. v. 29.05.2001, WVerg 3/01 - juris Tz. 6; OLG Celle, Beschl. v. 18.12.2003, 13 Verg 22/03 - juris Tz. 27; OLG Naumburg, Beschl. v. 26.02.2004, 1 Verg 17/03 - juris Tz. 69; vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschl. v. 18.10.2000, Verg 3/00 - juris Tz. 78, 79).
  • OLG Düsseldorf, 18.10.2000 - Verg 3/00

    Zulässigkeit des Verhandlungsverfahrens bei der Vergabe von Aufträgen für

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.10.2013 - Verg 16/13
    Dies kann auch dadurch erfolgen, dass er sich die vorgeschlagene sachverständige Wertung - wie im Streitfall - zu Eigen macht (vgl. OLG Dresden, Beschl. v. 29.05.2001, WVerg 3/01 - juris Tz. 6; OLG Celle, Beschl. v. 18.12.2003, 13 Verg 22/03 - juris Tz. 27; OLG Naumburg, Beschl. v. 26.02.2004, 1 Verg 17/03 - juris Tz. 69; vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschl. v. 18.10.2000, Verg 3/00 - juris Tz. 78, 79).
  • OLG Naumburg, 26.02.2004 - 1 Verg 17/03

    Rechtsfolgen unterschiedlicher Veröffentlichung der Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.10.2013 - Verg 16/13
    Dies kann auch dadurch erfolgen, dass er sich die vorgeschlagene sachverständige Wertung - wie im Streitfall - zu Eigen macht (vgl. OLG Dresden, Beschl. v. 29.05.2001, WVerg 3/01 - juris Tz. 6; OLG Celle, Beschl. v. 18.12.2003, 13 Verg 22/03 - juris Tz. 27; OLG Naumburg, Beschl. v. 26.02.2004, 1 Verg 17/03 - juris Tz. 69; vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschl. v. 18.10.2000, Verg 3/00 - juris Tz. 78, 79).
  • OLG Düsseldorf, 26.06.2013 - Verg 2/13

    Haushaltsplan gescheitert: Ausschreibung darf aufgehoben werden!

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.10.2013 - Verg 16/13
    Unterlässt ein öffentlicher Auftraggeber jedoch - wie hier - eine vor der Ausschreibung zu erstellende Kostenschätzung, kann er sich auf eine erhebliche Überschreitung seines in der Bekanntmachung ins Blaue hinein angegebenen Kostenrahmens nicht mit Erfolg berufen (vgl. dazu BGH, Urt. v. 20.11.2012, XZR 108/10 - juris Tz. 21 ff.; Urt. v. 08.09.1998, X ZR 48/97 - juris Tz. 22; OLG Düsseldorf Beschl. v. 26.06.2013, VII-Verg 2/13, BA S. 13 f.; Beschl. v. 10.11.2010, VII-Verg 28/10 - juris Tz. 38).
  • OLG Düsseldorf, 13.07.2005 - Verg 19/05

    Änderung der Verdingungsunterlagen

  • OLG Dresden, 29.05.2001 - WVerg 3/01

    Hinzuziehung eines Sachverständigen durch die Vergabestelle

  • OLG Düsseldorf, 10.05.2000 - Verg 5/00

    Begriff der Zuverlässigkeit eines Bieters; Rechtsfolgen des Nachweises eines

  • OLG Düsseldorf, 01.08.2012 - Verg 10/12

    Voraussetzungen der Ausnahme vom Vergaberecht wegen überwiegender

  • BGH, 05.11.2002 - X ZR 232/00

    Pflicht des Ausschreibenden zur Vergabe des Auftrags

  • EuGH, 16.10.2003 - C-421/01

    Traunfellner

  • EuGH, 18.06.2002 - C-92/00

    HI

  • OLG Naumburg, 13.10.2006 - 1 Verg 6/06

    Vergabenachprüfungsverfahren A 38

  • OLG Düsseldorf, 01.08.2012 - Verg 105/11

    Verstoß gegen Abfallrecht? Was prüfen Vergabekammer/-senat?

  • OLG Celle, 19.08.2009 - 13 Verg 4/09

    Ermittlung des Vergabewerts

  • OLG München, 07.03.2013 - Verg 36/12

    Vergabeverfahren: Zuschlagsverbot bei unangemessen hohen Preisen und

  • OLG München, 11.04.2013 - Verg 3/13

    Vergabenachprüfungsverfahren: Schätzung des Schwellenwerts durch das Gericht bei

  • OLG Koblenz, 31.05.2006 - 1 Verg 3/06

    Vergabeverfahren: Wertungsausschluss von Nebenangeboten bei Fehlen von

  • OLG Düsseldorf, 22.07.2005 - Verg 37/05

    Keine Anordnung auf Aufhebung der Ausschreibung!

  • OLG Düsseldorf, 12.01.2015 - Verg 29/14

    Auftraggeber darf fehlerhafte Ausschreibung auch nach Submission (teilweise)

    Das Nichtvorliegen einer der Aufhebungsgründe des § 17 Abs. 1 VOB/A EG führt allerdings nur zu auf das negative Interesse gerichteten Schadensersatzansprüchen der Bieter, die möglicherweise infolge der Aufhebung oder Zurückversetzung vergeblich ein Angebot erstellt haben oder ein vollständig neues und erneut kostenaufwändiges Angebot erstellen müssen (vgl. nur BGH, Beschl. v. 20.03.2014, X ZB 18/13, juris Rn. 24, 25 - Fahrbahnerneuerung; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 16.10.2013, VII-Verg 16/13, BA 7, m.w.N.).
  • VK Bund, 21.12.2016 - VK 2-127/16

    Aufhebung des Vergabeverfahrens wegen Überschreitung der geschätzten Kosten

    Das gilt selbst dann, wenn kein Aufhebungsgrund im Sinne des hier anwendbaren § 17 EU Abs. 1 VOB/A vorliegt (so ausdr.: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Oktober 2013, VII Verg 16/13).
  • VK Rheinland, 27.09.2019 - VK 35/19

    Personalqualität als Zuschlagskriterium?

    Der Auftraggeber muss jedoch die von der externen Stelle vorgenommene Bewertung überprüfen und die Vergabeentscheidung in eigener Verantwortung treffen, s. OLG Naumburg, Beschl.v. 26.02.2004 - 1 Verg 17/03; OLG München, Beschl.v. 15.07.2005 - Verg 14/05; OLG Frankfurt, Beschl.v. 09.07.2010 - 11 Verg 5/10; OLG Düsseldorf, Beschl.v. 16.10.- - VII-Verg 16/13.
  • VK Bund, 07.03.2018 - VK 2-12/18

    Auftragswertschätzung; Aufhebung wegen unwirtschaftlicher Angebote

    Das gilt selbst dann, wenn kein Aufhebungsgrund im Sinne des hier anwendbaren § 17 EU Abs. 1 VOB/A vorliegt (so ausdr.: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Oktober 2013, VII Verg 16/13).
  • VK Bund, 07.05.2020 - VK 2-31/20

    Pandemie als legitimer Aufhebungsgrund

    Düsseldorf, Beschluss vom 16. Oktober 2013, VII-Verg 16/13).
  • VK Bund, 26.06.2018 - VK 2-46/18

    Rabattstaffel; Zurücksetzung des Vergabeverfahrens; Preisbewertungsformel;

    Denn auch im Vergabeverfahren gilt der Grundsatz der Privatautonomie, nach dem der Abschluss eines privatrechtlichen Vertrages ausschließlich in der Entscheidungsgewalt des Ausschreibenden liegt; ein Auftraggeber ist sogar befugt, unabhängig vom Vorliegen eines Aufhebungsgrundes nach § 63 VgV das Vergabeverfahren komplett aufzuheben, solange ein sachlicher Grund hierfür vorhanden, die Aufhebung mithin rechtmäßig ist (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Oktober 2013 - Verg 16/13).
  • VK Bund, 15.06.2018 - VK 1-47/18

    Neubau von 8 Unterkunftsgebäuden

    Grundsätzlich bleibt es der Vergabestelle unbenommen, von einem Beschaffungsvorhaben auch dann Abstand zu nehmen, wenn dafür kein in den Vergabe- und Vertragsordnungen anerkannter Aufhebungsgrund vorliegt (vgl. BGH, Beschluss vom 20. März 2014, X ZB 18/13; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Oktober 2013, VII-Verg 16/13).
  • VK Bund, 14.08.2017 - VK 1-75/17

    Metallbauarbeiten, Metallfenster

    Er unterliegt keinem Kontrahierungszwang; er braucht mithin einen ausgeschriebenen Auftrag nicht zu erteilen und eine Vergabe nicht mit einem Zuschlag abzuschließen (std. Rspr., vgl. nur BGH, Beschluss vom 20. März 2014, X ZB 18/13; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Oktober 2013, VII-Verg 16/13, jeweils m.w. N.).

    Denn es würde gegen den Grundsatz der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung verstoßen, wenn man einen Auftraggeber dazu zwingen könnte, einen Auftrag zu vergeben, den er nicht bezahlen kann und den er - wie hier - in der ursprünglich ausgeschriebenen Ausführung gar nicht mehr will (vgl. BGH, Urteile vom 8. September 1998, X ZR 48/97; und vom 5. November 2002, X ZR 232/00; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Oktober 2013, VII-Verg 16/13 m.w.N.).

  • VK Sachsen, 26.04.2018 - 1/SVK/005-18

    Auftraggeber darf nur die bekannt gemachten Kriterien verwenden!

    Er unterliegt keinem Kontrahierungszwang; er braucht mithin einen ausgeschriebenen Auftrag nicht zu erteilen und eine Vergabe nicht mit einem Zuschlag abzuschließen (std. Rspr., vgl. nur BGH, B. v. 20.3. 2014, X ZB 18/13; OLG Düsseldorf, B. v. 16. Oktober 2013, VII-Verg 16/13, zuletzt: VK Bund, B. v. 14.08.2017 - VK 1-75/17).

    Ein Nichtvorliegen der hier katalogartig aufgeführten Aufhebungsgründe führt allerdings nur zu auf das negative Interesse gerichteten Schadensersatzansprüchen der Bieter, die möglicherweise infolge der Aufhebung oder Zurückversetzung vergeblich ein Angebot erstellt haben oder ein vollständig neues und erneut kostenaufwändiges Angebot erstellen müssen (vgl. nur OLG Düsseldorf, B. v. 12.01.2015 - Verg 29/14, m. Verw. a. BGH, B. v. 20.03.2014, X ZB 18/13; OLG Düsseldorf, B. v. 16.10.2013, VII-Verg 16/13, BA 7, m.w.N.).

  • VK Bund, 06.05.2020 - VK 1-32/20

    Individuelle Maßnahme zu Heranführung und Begleitung einer Umschulung

    Grundsätzlich kann eine Vergabestelle von einem Beschaffungsvorhaben selbst dann Abstand zu nehmen, wenn dafür kein in den Vergabe- und Vertragsordnungen anerkannter Aufhebungsgrund vorliegt (vgl. BGH, Beschluss vom 20. März 2014, X ZB 18/13; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Oktober 2013, VII-Verg 16/13).
  • VK Bund, 13.06.2022 - VK 2-52/22

    Aufhebung des Vergabeverfahrens; Rechtsunsicherheit aufgrund einer Bieterrüge als

  • VK Bund, 11.12.2020 - VK 2-91/20

    Keine Aufhebung bei unverändert fortbestehender Beschaffungsabsicht

  • VK Bund, 11.05.2017 - VK 2-48/17

    Rabattvertrag Röntgenkontrastmittel; Gewichtung anhand historischer Zahlen;

  • VK Bund, 23.01.2017 - VK 2-143/16

    Aufhebung der Aufhebung

  • VK Bund, 05.03.2021 - VK 1-124/20

    Transporthubschrauber

  • VK Hamburg, 23.09.2016 - Vgk FB 6/16

    Ausschreibungsfehler kann durch zweite Angebotsrunde korrigiert werden!

  • VK Bund, 13.02.2019 - VK 1-03/19

    Neubau Kältetechnische Anlagen

  • OLG Düsseldorf, 26.10.2022 - Verg 18/22

    Vergabenachprüfungsverfahren mit dem Antrag auf Zurückversetzung eines

  • VK Südbayern, 15.05.2020 - Z3-3-3194-1-37-10/19

    Aufhebungsermessen muss auf zutreffender Tatsachengrundlage beruhen!

  • VK Bund, 06.05.2020 - VK 1-30/20

    Individuelle Maßnahme zu Heranführung und Begleitung einer Umschulung

  • VK Baden-Württemberg, 01.09.2017 - 1 VK 38/17

    Öffentliche Auftragsvergabe: Zurückversetzung des Vergabeverfahrens bei

  • VK Bund, 25.09.2023 - VK 2-72/23

    Rechtswidrigkeit einer Preisumrechnungsformel, wonach das teuerste Angebot 0

  • VK Bund, 16.02.2023 - VK 1-01/23

    Vergabe "Montage von Schutzplanken": Fortsetzung eines aufgehobenen

  • VK Baden-Württemberg, 26.05.2020 - 1 VK 11/20

    Vergabenachprüfungsverfahren: Angabe der Gründe im Vorabinformationsschreiben;

  • VK Bund, 10.01.2024 - VK 2-96/23

    Feststellungsantrag gem. § 188 Abs. 2 Satz 2 GWB nach Erledigung infolge

  • VK Bund, 02.08.2022 - VK 2-64/22

    Wirksamkeit, jedoch Rechtswidrigkeit einer Aufhebung bei Wegfall des vom

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Rechtsprechung
   OLG München, 07.01.2014 - Verg 16/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,2318
OLG München, 07.01.2014 - Verg 16/13 (https://dejure.org/2014,2318)
OLG München, Entscheidung vom 07.01.2014 - Verg 16/13 (https://dejure.org/2014,2318)
OLG München, Entscheidung vom 07. Januar 2014 - Verg 16/13 (https://dejure.org/2014,2318)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 128 Abs. 3 S. 1
    Erstattung der notwendigen Auslagen eines Bieters im Vergabenachprüfungsverfahren

  • ibr-online

    Nachprüfungsverfahren erledigt: Bieter erhält Kosten nicht erstattet!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.01.2012 - X ZB 3/11

    Rettungsdienstleistungen IV

    Auszug aus OLG München, 07.01.2014 - Verg 16/13
    Der Bundesgerichtshof hat im Rahmen einer Divergenzvorlage nach § 124 Abs. 2 GWB am 25.1.2012 - Az. X ZB 3/11 - entschieden, dass es auch nach der Neuregelung des § 128 GWB durch das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts dabei geblieben ist, dass in § 128 Abs. 3 GWB die Gebühren und Auslagen der Vergabekammer und in § 128 Abs. 4 GWB die notwendigen Aufwendungen geregelt sind.
  • OLG München, 14.06.2013 - Verg 6/13

    Kostenentscheidung im Vergabenachprüfungsverfahren: Erledigung des Verfahrens

    Auszug aus OLG München, 07.01.2014 - Verg 16/13
    Verg 6/13 -, dass eine Beseitigung der inkongruenten Regelung für die Gebühren und Auslagen einerseits und die notwendigen Aufwendungen andererseits wünschenswert sei, dies aber Sache des Gesetzgebers sei.
  • VK Südbayern, 05.10.2016 - Z3-3-3194-1-33-08/16

    Rückversetzung des Vergabeverfahrens

    Das bedeutet, dass auch dann, wenn die Erledigung des Nachprüfungsverfahrens auf einer Korrektur eines vergaberechtswidrigen Verhaltens der Vergabestelle beruht, der bei Stellung des Nachprüfungsantrags in seinen Rechten verletzte Bieter - wie hier die Antragstellerin - eine Erstattung seiner notwendigen Aufwendungen nicht im Kostenfestsetzungsverfahren verlangen kann (siehe auch OLG München, Beschluss v. 07.01.2014 - Az. Verg 16/13).
  • VK Südbayern, 24.07.2015 - Z3-3-3194-1-28-04/15

    Umrechnungsformel "Preise in Wertungspunkte" ist bekannt zu machen!

    Das bedeutet, dass auch dann, wenn die Erledigung des Nachprüfungsverfahrens auf einer Korrektur eines vergaberechtswidrigen Verhaltens der Vergabestelle beruht, der bei Stellung des Nachprüfungsantrags in seinen Rechten verletzte Bieter - wie hier die Antragstellerin - eine Erstattung seiner notwendigen Aufwendungen nicht im Kostenfestsetzungsverfahren verlangen kann (siehe auch OLG München, Beschluss v. 07.01.2014 - Az. Verg 16/13).
  • OLG München, 30.11.2015 - Verg 7/15

    Kosten des Verfahrens und Aufwendungen bei Beschwerderücknahme

    Dieser höchstrichterlichen Rechtsprechung folgt der Senat (vgl. Beschluss vom 14.06.2013, Verg 6/13, vom 07.01.2014, Verg 16/13 und vom 08.07.2015, Verg 4/15; vgl. auch Lesch in Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 2. Aufl., Rn. 29 b und c zu § 138 GWB).
  • KG, 25.11.2014 - Verg 17/13

    Vergabenachprüfungsverfahren: Kostenentscheidung nach Verfahrenserledigung

    Dieses durchaus unbefriedigende Ergebnis (ebenso OLG München, Beschl. v. 7.1.2014, Verg 16/13: "inkongruente Regelung") kann danach allein vom Gesetzgeber korrigiert werden.
  • VK Niedersachsen, 28.05.2015 - VgK-10/15

    Erledigung durch Selbstabhilfe: Notwendige Aufwendungen werden nicht erstattet!

    Selbst wenn die Erledigung des Nachprüfungsverfahrens auf einer Korrektur eines vergaberechtswidrigen Verhaltens der Vergabestelle beruht, kann der bei Stellung des Nachprüfungsantrages in seinen Rechten verletzte Bieter eine Erstattung seiner notwendigen Aufwendungen nicht im Kostenfestsetzungsverfahren erlangen (vgl. OLG München, Beschluss vom 07.01.2014 - Verg 16/13).
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